Fabrikationsteuer

Fabrikationsteuer
Produktionsteuer; besondere Erhebungsweise einer  Verbrauchsteuer, sog. „innere“ Verbrauchsbesteuerung. Erhebung der F. erfolgt im Verlauf des Produktionsprozesses und knüpft dabei an bestimmte Merkmale an, z.B. an Rohstoffe (Zuckerrüben), Herstellungsapparatur (Maischbottich-Volumen) oder Halbfabrikat (Bierwürze).
- Die Rohstoffsteuer reizt zur Steuereinholung durch Verbesserung des Ausbeuteverhältnisses, z.B. wird die Steigerung der Zuckerausbeute aus Rübenschnitzeln von 1 : 11 auf 1 : 6 wesentlich der Zuckerrohstoffbesteuerung zugeschrieben. Die Steuergesetzgebung belohnt rationelle Betriebsführung. Aus diesem Grund wurde die Zuckerrübensteuer durch eine  Fabrikatsteuer ersetzt.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Fabrikatsteuer — Art der ⇡ Verbrauchsteuer; Erhebung erfolgt nach völligem Abschluss des Herstellungsprozesses, wenn das Produkt die Fabrikationsstätte verlässt, z.B. ⇡ Tabaksteuer, ⇡ Mineralölsteuer. Vorteile für Finanzverwaltung: (1) Betrieblicher Versand ist… …   Lexikon der Economics

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